Präventionsgesetz schließlich verabschiedet

Das Bundeskabinett beschloss Mitte Dezember ein Präventionsgesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (2). In den vergangenen Legislaturperioden konnte in mehreren Anläufen von unterschiedlichen Koalitionsformen keine Einigung erfolgen, sodass der nun vorliegende finale Beschluss von verschiedenen Akteuren der Gesundheitsbranche sehr positiv aufgenommen werden dürfte.

Beweggrund ist hauptsächlich der voranschreitende demografische Wandel, verbunden mit einer hohen Lebenserwartung und einer niedrigen Geburtenrate, kombiniert mit einem erhöhten Aufkommen an psychischen- und chronisch-degenerativen Erkrankungen. Eine gute Gesundheit, als Voraussetzung einer hohen Lebensqualität bestimmt die Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung (1).

Ziele

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt, dass das übergeordnete Ziel als „Krankheiten vermeiden, bevor sie entstehen“ festgelegt sei. Weitere Präventions- und Gesundheitsförderungs-Themen sollen für jedes Lebensalter und für jeden Lebensbereich von Kommunen und Ländern angegangen werden. An der Bearbeitung der entsprechenden Ziele wird nicht nur die gesetzliche Krankenkasse teilnehmen, sondern auch die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung, sowie die soziale Pflegeversicherung.

Finanziell sollen Krankenkassen ihre Ausgaben für Präventionsleistungen deutlich in die Höhe schrauben. Die Anhebung des Richtwerts auf rund 490 Millionen Euro jährlich, entspricht einer geplanten Verdoppelung der angesteuerten Ausgaben.  Innerhalb des Pflegesektors werden die Pflegekassen außerdem rund 21 Millionen Euro zur Verfügung stellen, die zur Verbesserung gesundheitsförderlicher Verhältnisse in Pflegeeinrichtungen vorgesehen sind.

Angebote der Vorsorgeuntersuchungen werden außerdem im Sinne der Prävention erweitert. In Zukunft würde sich verstärkt an individuellen Belastungen und Risiken orientiert werden.

Förderung für Betriebe

Krankenkasse sollen die Gesundheitsförderung in Betrieben verstärkt unterstützen. Das Präventionsgesetz steht unter dem Leitbild, dort ansetzen zu wollen, wo Menschen sich täglich und häufig aufhalten. Die Schlüsselrolle des unternehmerischen Kontextes für die Umsetzung von Präventionskonzepten wurde in diesem Zusammenhang erkannt. Die Besonderheit ist die Möglichkeit Menschen jeglichen Gesundheitszustandes zu erreichen und aktiv in Programme zur betrieblichen Gesundheitsförderung oder Gesundheitsseminare einbinden zu können. Kleine und mittelständische Betriebe stehen insbesondere im Fokus der Begünstigung – durch Ankurbelung der Informationsvermittlung und Abbau von Umsetzungsschwellen. Ziel des Ausbaus des Leistungsspektrums insgesamt ist der Gewinn möglichst vieler weiterer Unternehmen für den Einstig in die betriebliche Gesundheitsförderung.

Bonusprogramme

Für den einzelnen Versicherten soll sich das Bonusprogramm ausweiten. Krankenkassen sollen die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen und Präventionskursen sowie die Teilnahme an betrieblichen Angeboten stärker belohnen. Der Arbeitgeber soll in Zukunft ebenfalls von einer Bonuszahlung den entsprechenden Kassen profitieren können. Dieser Bonus verliert seinen „Kann-Status“ und wird zu einem „Soll“ erhoben.

 

Quellen:

(1)   Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.) (2014). Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG). Verfügbar unter: www.bundesgesundheitsministerium.de

(2)   Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.) (2014). Pressemitteilung Nr. 65/ 2014. Verfügbar unter: www.bundesgesundheitsministerium.de

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