Arbeitsunfähigkeit

Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die Arbeitsnehmerin oder der Arbeitnehmer gesundheitsbedingt nicht fähig ist, seine berufliche Tätigkeit auszuüben und sich sein Gesundheitszustand durch diese Tätigkeit verschlechtern würde. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ärztlich ausgestellt, ist jedoch kein Arbeitsverbot. Eine vorzeitige Wiederaufnahme der Arbeit auf eigenen Wunsch trotz Krankschreibung ist zulässig und gefährdet nicht den Versicherungsschutz.